Nach der Neuauflage des Glücksspielstaatsvertrags im vergangenen Jahr ist der Markt der Online-Wetten und Kasinos Gegenstand politischer Kontroverse. Vor allem den Spielhallen droht eine ungewisse Zukunft.
In der Bundesrepublik Deutschland regelte der Glücksspielstaatsvertrag unter anderem auch die Lizenzierung von Spielhallen. Nach dem Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2011 wurde die inhaltliche Auslegung von den einzelnen Bundesländern vorübergehend übernommen. Lediglich Schleswig Holstein schlug einen eigenen Weg ein und beschloss eine deutliche Liberalisierung des Glückspiels. Seit dem 1. Juli 2012 gilt nun ein neuer bundeseinheitlicher Glücksspielstaatsvertrag. Neben der Reglementierung der Online-Wetten behandelt er auch das Thema der Spielhallenverordnung. Diese sieht unter anderem eine Beschneidung der Öffnungszeiten, ein Verbot der Doppelkonzessionen sowie einen Mindestabstand von 250 Metern zwischen den einzelnen Spielhallen vor. Die genaue Umsetzung, mitunter Verschärfung, obliegt allerdings den Landesparlamenten.
Spielhallen bekommen Druck aus der Politik
Laut dem Casino Ratgeber, Spielcasino.net, sorgte bereits 2011 eine Gesetzesinitiative des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz für Aufsehen. Auf sein Wirken hin beschloss das Land Berlin damals eine Verschärfung der Voraussetzungen für den Betrieb von Spielhallen. Vor wenigen Tagen wies nun eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eine Klage gegen die verabschiedete Reform des Spielhallengesetzes ab. Demnach seien die vor zwei Jahren beschlossenen Verschärfungen der Auflagen für Spielhallenbesitzer rechtens und stellen keinen Verstoß gegen die freie Berufswahl dar. Zumal der zwischenzeitlich in Kraft getretene und bundesweit geltende Glücksspielstaatsvertrag die Berliner Maßnahmen nachträglich rechtfertige. Die Einschränkungen für Betreiber sehen unter anderem eine Reduzierung der aufgestellten Automaten von zwölf auf acht Stück vor. Zudem muss zukünftig bei Neugenehmigungen in der Hauptstadt ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen eingehalten werden. Die Entscheidung des Gerichts stieß bei den Betroffenen auf Unverständnis. Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der Infogesellschaft der Automatenwirtschaftsverbände, warnte vor drastischen wirtschaftlichen Folgen und einem Nachahmungseffekt in anderen Bundesländern. Schon jetzt seien Pächter mit langfristigen Mietverträgen ohne Ausstiegsklausel massiv in ihrer Existenz gefährdet. Die Änderungen müssen bis spätestens 31. Juli 2016 in allen bestehenden Spielhallen umgesetzt worden sein. Befürwortern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie drängen auf eine weitere Verschärfung bis hin zum generellen Verbot von Spielhallen.
Die Debatte um Spielhallen erreicht Europa
In den Konflikt hat sich nun auch die Europäische Union eingeschaltet. Sie sieht den 2012 in Kraft getretenen Vertrag skeptisch und kündigte eine intensive Beobachtung der Auswirkungen an. In der Vergangenheit bemängelte sie immer wieder die fehlende Kontrolle des Staates. Darüber hinaus fordert die Kommission eine Ausweitung über nationale Grenzen hinweg und die Liberalisierung aller Glücksspielbereiche durch den Willen des EU-Parlaments.
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