Osnabrück (ots) - Das internationale Haager Adoptionsabkommen ist  ein wichtiges Instrument im Kampf gegen fachlich fragwürdige und  kriminelle Auswüchse des internationalen Adoptionswesens. Es gibt  allerdings in Deutschland immer noch Fälle, bei denen die Adoption  unter Umgehung des Haager Adoptionsabkommens durchgeführt wird. Diese Regelungslücken müssen endlich geschlossen werden. Die deutsche  Gesetzgebung zu Auslandsadoptionen muss so harmonisiert werden, dass  das Haager Adoptionsabkommen das allein gültige Regelungswerk ist.  Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Staaten, die an  internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren beteiligt sind, dem  Abkommen beitreten und die Standards uneingeschränkt umsetzen. Dies  erklärte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes  anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Abkommens am  29. Mai.
»Das Haager Adoptionsabkommen hat das Ziel, Auslandsadoptionen bestmöglich im Sinne der Kinder zu regeln und illegale Praktiken wie den internationalen Adoptionskinderhandel zu unterbinden. Dieses wichtige Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Schlupflöcher geschlossen werden, mit denen Bestimmungen des Abkommens umgangen werden können«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. »Auch Deutschland ist hier gefordert, denn nach wie vor wird bei uns gegen das Haager Adoptionsabkommen verstoßen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Auslandsadoptionen unter Umgehung staatlich anerkannter Vermittlungsstellen durchgeführt werden. Adoptionen ohne fachliche Begleitung und Prüfung des familiären Umfeldes des Kindes wie auch der adoptierenden Eltern widersprechen dem Kindeswohl diametral«, so Danuta Sacher.
terre des hommes hat zwischen 1967 und 1998 mehr als 2.800 Waisen und verlassene Kinder aus verschiedenen Ländern an Adoptiveltern in Deutschland vermittelt und sich für die Verabschiedung des Haager Adoptionsabkommens eingesetzt. »Wir wissen aus unserer langjährigen internationalen Programmarbeit um die Gefahren des Kinderhandels und die große Nachfrage nach schnellen Auslandsadoptionen insbesondere nach Katastrophen wie dem Erdbeben in Haiti 2010. Um Kinder vor Schleppern und Menschenhändlern zu schützen, die ihre Not ausnutzen, dürfen Auslandsadoptionen niemals privat und unter Umgehung der gesetzlichen Standards erfolgen«, sagte Danuta Sacher.
Das »Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption« wurde am 29. Mai 1993 beschlossen. Es regelt die Zusammenarbeit von Staaten bei Auslandsadoptionen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. vorrangig muss im Herkunftsstaat des Kindes geklärt werden, ob dort eine angemessene Versorgung, Pflege und Unterbringung möglich ist. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Aufnahmestaat, die Adoptionsbewerber durch Fachstellen auf ihre Eignung zu überprüfen. Deutschland hat es im November 2001 ratifiziert, gesetzliche Gültigkeit erhielt es zum 1. März 2002. Mittlerweile sind 90 Staaten dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten.
Originaltext: terre des hommes Deutschland e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9646 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9646.rss2
Für Rückfragen: Michael Heuer, Tel.: 05 41 / 71 01-145, Mail: m.heuer@tdh.de Weitere Informationen: www.tdh.de
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terre des hommes hat zwischen 1967 und 1998 mehr als 2.800 Waisen und verlassene Kinder aus verschiedenen Ländern an Adoptiveltern in Deutschland vermittelt und sich für die Verabschiedung des Haager Adoptionsabkommens eingesetzt. »Wir wissen aus unserer langjährigen internationalen Programmarbeit um die Gefahren des Kinderhandels und die große Nachfrage nach schnellen Auslandsadoptionen insbesondere nach Katastrophen wie dem Erdbeben in Haiti 2010. Um Kinder vor Schleppern und Menschenhändlern zu schützen, die ihre Not ausnutzen, dürfen Auslandsadoptionen niemals privat und unter Umgehung der gesetzlichen Standards erfolgen«, sagte Danuta Sacher.
Das »Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption« wurde am 29. Mai 1993 beschlossen. Es regelt die Zusammenarbeit von Staaten bei Auslandsadoptionen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. vorrangig muss im Herkunftsstaat des Kindes geklärt werden, ob dort eine angemessene Versorgung, Pflege und Unterbringung möglich ist. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Aufnahmestaat, die Adoptionsbewerber durch Fachstellen auf ihre Eignung zu überprüfen. Deutschland hat es im November 2001 ratifiziert, gesetzliche Gültigkeit erhielt es zum 1. März 2002. Mittlerweile sind 90 Staaten dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten.
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