DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 23.07.2013 / 15:15 =-------------------------------------------------------------------- PANDATEL Aktiengesellschaft Heidelberg ISIN DE000A1R1C81 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 29. August 2013, um 10:00 Uhr, im Prinz Carl Palais, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PANDATEL Aktiengesellschaft und ihres Lageberichts zum 31. Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2012 2. Entlastung des Abwicklers im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Herr Georg Marsmann, Abwickler im Geschäftsjahr 2012, wird für diesen Zeitraum entlastet. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Herr Manfred Wissmann, Herr Stefan Weidner und Herr Michael Ganslmeier werden als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum entlastet. 4. Beschlussfassung über die Umfirmierung und die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern: 'Die Firma der Gesellschaft lautet: Panamax Aktiengesellschaft.' 5. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '§ 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu veräußern.' 6. Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern: 'Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.' 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 8. Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 'Die Mindestfrist von 30 Tagen verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1.' 9. Wahlen zum Aufsichtsrat Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Manfred Wissmann, Michael Ganslmeier und Stefan J. Weidner haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 20. April 2013 niedergelegt. Ihre Wahl erfolgte von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02. Mai 2013 wurden Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Frau Eva Katheder und Frau Francella Mvurah gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts München enthält keine Befristung der Bestellung. Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss vom 02. Mai 2013 hat bislang nicht stattgefunden. Vor dem Hintergrund der auch für gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglieder geltenden Höchstdauer der Amtszeit nach § 102 AktG sollen die derzeit gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Nach § 104 Abs. 5 AktG endet mit der Wahl und der Annahme des Amtes das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder automatisch. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main, selbstständige Unternehmensberaterin, Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Burrweiler, Hochschullehrerin Frau Francella Mvurah, Düren, Studentin der Wirtschaftswissenschaften jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der Hauptversammlung vom 28. Juli 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Frau Eva Katheder ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Frau Eva Katheder übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - CARUS AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende) - Kremlin AG, Hamburg - Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe (Vorsitzende) - MISTRAL Media AG, Köln - STRATEC Grundbesitz AG, Mannheim (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - Kingstone Europe AG, Königstein (Aufsichtsratsvorsitzende) Frau Francella Mvurah bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- oder ausländischen Gesellschaften. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.579.160,00 und ist eingeteilt in 1.579.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich somit auf 1.579.160; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 1.579.160. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August 2013 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der
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July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)