Die Fluggesellschaft Air Berlin
Auch die Zuteilung von Slots für Air Berlin und die öffentlichen Ankündigungen zur Eröffnung des Flughafens begründeten nicht zwingend ein Vertragsverhältnis, sagte Kühn. Air Berlin klagt in dem Zivilprozess auf 48 Millionen Euro Schadenersatz wegen der geplatzten Eröffnung. Allerdings hätte die FBB möglicherweise warnen müssen, wenn es absehbar war, dass der Eröffnungstermin 3. Juni 2012 unsicher würde./kp/DP/fbr
ISIN GB00B128C026
AXC0129 2014-01-15/13:23