Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.02.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440
ISIN: DE0005224406
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr
im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin,
Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im
Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie
werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch
zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert
werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils
personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das
Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das
Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für
das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das
Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13
jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung,
abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu
erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.
Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung
zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung
zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung
zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13
Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn
Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung
zu erteilen.
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter
Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle
für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von
Ersatzmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein
Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich
nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der
Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG
aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in
Hofheim/Taunus,
bb) Herr Florian Stegmüller, Student des
Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.'
b) 'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die
zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt:
aa) Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und
Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn
(ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in
Aglasterhausen
Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9.
April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat
nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären
Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem
Ausscheiden einen Nachfolger wählt.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten
Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in
der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte
Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem
Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten
Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit
der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14
beschließt.
Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt
seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend
aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das
Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich
eine Neuwahl vornimmt.'
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG,
München
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC
Beteiligungen AG, Heidelberg
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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)
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