Von Andreas Kißler
BERLIN--Reuige Steuerbetrüger sollen es bald merklich schwerer haben, per Selbstanzeige eine Strafe zu vermeiden. Nach einer solchen Anzeige sollen sie künftig nur noch dann ohne Strafzahlung davonkommen, wenn sie nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen haben. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, den das Regierungskabinett auf den Weg brachte. Anfang 2015 sollen die schärferen Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft treten.
Der Grenzbetrag, bis zu dem eine Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige straffrei bleibt, wird nach dem Gesetzentwurf nun künftig halbiert, und die dafür zu entrichtenden Zuschläge werden dafür deutlich teurer.
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) jetzt ins Kabinett eingebrachten Regeln sehen vor, dass der von Steuerbetrügern zu zahlende Geldbetrag je nach Hinterziehungsvolumen gestaffelt wird: Ab 25.000 Euro soll künftig ein Zuschlag von 10 Prozent anfallen, ab 100.000 Euro von 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro sogar von 20 Prozent. Nach bisheriger Rechtslage müssen die Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige einen Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro zahlen.
Um strafrechtlich nicht verfolgt zu werden, sollen Steuerhinterzieher nach dem Beschluss zudem künftig für die vergangenen zehn Jahre reinen Tisch machen und die Steuern für diesen Zeitraum nachzahlen. Die Strafverfolgungsverjährung soll in allen Fällen der Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren greifen anstatt wie bisher nach fünf. Auch müssen die Hinterziehungszinsen von jährlich 6 Prozent sofort entrichtet werden. Bestimmte nicht erklärte ausländische Kapitalerträge sollen laut der Bundesregierung für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden können.
Die prominenten Fälle von Steuerhinterziehung zu Jahresbeginn haben bei der Politik ein Umdenken bewirkt. Schon bald nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß machten sich Schäuble und seine Kollegen aus den Ländern verstärkt daran, die Regeln zu überdenken, die angesichts der Steuerhinterziehungs-Fälle von Hoeneß und der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik standen.
Auf eine komplette Abschaffung des Instruments der Selbstanzeige, wie sie auch hochrangige Vertreter der Großen Koalition gefordert hatten, konnten sich die Minister jedoch nicht einigen.
Schäuble betonte, Straftaten würden in Deutschland konsequent verfolgt, auch Steuerhinterziehung. "Mit den noch einmal verschärften Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige ist klar: Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben," sagte er laut einer Mitteilung des Finanzministeriums.
Der Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die die Finanzminister der Länder Anfang Mai beschlossen haben. Grundlage dafür waren Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Die Regelungen müssen nun vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden, bevor sie zum 1. Januar 2015 gültig werden.
Die Unions-Fraktion will sich dabei für möglichst unkomplizierte Regeln stark machen. "Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass die Selbstanzeige für Bürger und Unternehmen handhabbar bleibt", erklärten Finanzsprecherin Antje Tillmann und Berichterstatterin Bettina Kudla.
Eine komplette Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige, die angesichts des Prozesses gegen den früheren FC-Bayern-Präsidenten Hoeneß verstärkt gefordert wurde, war von Schäuble und seinen Amtskollegen aus den Ländern stets abgelehnt worden.
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September 24, 2014 07:25 ET (11:25 GMT)
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