DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
19.05.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ZhongDe Waste Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG
am 26. Juni 2014 um 11:00 Uhr MESZ,
im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa',
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2013 nebst
Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Die vorstehenden Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung
ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss
gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der ZhongDe Waste Technology AG für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.208.539,68 wird
vollständig auf neue Rechnung vorgetragen:
Bilanzgewinn: EUR 6.208.539,68
Gesamtbetrag Dividende: EUR 0,00
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 6.208.539,68'
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
'Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie für die
gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes)
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien beläuft
sich auf 13.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls
13.000.000. Die Gesellschaft hält 400.000 eigene Aktien, aus denen der
Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Die vorstehenden Angaben
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei
der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ('Nachweis')
erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2014, 0:00 Uhr (MESZ) zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den auf den Nachweiszeitpunkt bezogenen Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder
der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum
Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für
die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweiszeitpunkt
ohne Bedeutung.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am
19. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ),
unter folgender Adresse eingehen:
ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M. Warburg & CO
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre
sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung
durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen - soweit nicht ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte
Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform. Ein Formular,
von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen
oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden die Aktionäre
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst
bis zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorstehend
genannten Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser
über ein mögliches Formerfordernis für die Form der Vollmacht
abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen
bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und
Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der
Eintrittskarte zugesandt und unabhängig davon auf Verlangen jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu
richten an:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen
bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) an die
vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. Die Bevollmächtigung des
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung
von Weisungen können auch auf der Hauptversammlung erfolgen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er kann Stimmrechte nicht
nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum
betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten oder Weisungen
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1,
können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.zhongde-ag.de eingesehen werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 %
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden ('Tagesordnungsergänzungsverlangen'). Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen muss bei der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 26. Mai 2014,
24:00 Uhr (MESZ) schriftlich eingehen:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe
von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 11. Juni 2014,
24:00 Uhr (MESZ) eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach
näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am 11. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) eingeht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter www.zhongde-ag.de zugänglich machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir
bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.zhongde-ag.de zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Frankfurt am Main, im Mai 2014
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
19.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ZhongDe Waste Technology AG
Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ying.sun@zhongde-ag.de
Internet: http://www.zhongde-ag.de
ISIN: DE000ZDWT018
WKN: ZDWT01
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May 19, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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