DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
21.07.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Travel24.com AG
Leipzig
ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Freitag, dem 29. August 2014,
um 10.00 Uhr,
im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Travel 24.com AG zum 31.12.2013 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und
Absatz 5, § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss
ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu
erteilen.
4. Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
bestellen.
Unterlagen zur Einsicht
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die
unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite
der Gesellschaft (www.travel24.com - Investor Relations -
Hauptversammlung 2014) zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich.
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der
Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig) zur Einsicht durch die
Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post
zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 29. August 2014 zugänglich sein.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist
eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf
den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz
und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 22. August 2014, 24.00
Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn
des 8. August 2014 (d.h. 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ) beziehen
('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die
Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 22.
August 2014, 24.00 Uhr MESZ, eingehen:
Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweiszeitpunkts
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweiszeitpunkt, dem 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ. Mit dem
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt
maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum
Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet
(unter www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2014)
abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten
an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per
E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
ir@travel24.com
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der
Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch
übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer
der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem
Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung
der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen
über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangen
Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Vollmachten an von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt
werden. Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das sie
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Informationen und Unterlagen zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies
entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der
Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das
Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
bei der Gesellschaft spätestens am 29. Juli 2014, 24.00 Uhr MESZ,
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu
übersenden:
Vorstand der Gesellschaft
Travel24.com AG
Investor Relations
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass Sie
seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
hinsichtlich des erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den
Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz
3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.travel24.com - Investor Relations -
Hauptversammlung 2014 - zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und §
127 Aktiengesetz
Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126
Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu
machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der
Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte
Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit der 14. August 2014, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz
vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2
Aktiengesetz dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127
Aktiengesetz der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht
begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in
Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben
nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die
nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz
1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist somit der 14. August 2014, 24.00 Uhr MESZ. Nach §
127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen
Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der
Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft
innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde.
Umgekehrt findet ein der Gesellschaft bereits zuvor fristgerecht
übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in
der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung
ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter www.travel24.com - Investor Relations -
Hauptversammlung 2014 - zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind
ausschließlich zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass
jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache
vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element
bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden
Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein
bekannter Tatsachen kennt. Die Angelegenheiten verbundener Unternehmen
unterliegen dem Auskunftsrecht, wenn sie wegen ihrer Bedeutung zur
Angelegenheit der Gesellschaft werden.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz
genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung
einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann
der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen begrenzen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind
ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2014 -
abrufbar.
Leipzig, im Juli 2014
Travel24.com AG
Der Vorstand
21.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Travel24.com AG
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Deutschland
E-Mail: ir@travel24.com
Internet: http://www.travel24.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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