von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag Die maßgeblichen Wertverhältnisse für Immobilien und Grundstücke seien spätestens ab 2009 veraltet, befanden die Richter. Hintergrund: Finanzämter sind gesetzlich verpflichtet, alle sechs Jahre eine sogenannte Hauptfeststellung der Einheitswerte vorzunehmen. Diese wurde aber ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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