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BVOU kritisiert Versorgungsstärkungsgesetz: 'Das Gesetz wird seinem Namen und Anspruch nicht gerecht!'

(DGAP-Media / 10.11.2014 / 13:29) 
 
In seiner jetzigen Form wird das Gesetz seinem Namen und seinem Anspruch 
nicht gerecht. 
 
Berlin, 10.11.2014 - Die Orthopäden und Unfallchirurgen üben scharfe Kritik 
an dem Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen 
Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG): "Der 
Entwurf stärkt nicht die Versorgung, sondern schwächt sie." kritisiert Dr. 
Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und 
Unfallchirurgie (BVOU). "Die größten Verlierer sind die niedergelassenen 
Fachärzte. Auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ist gefährdet. 
Eine Verschlechterung der Patientenversorgung wird billigend in Kauf 
genommen." so Flechtenmacher weiter. Der BVOU fordert die politisch 
Verantwortlichen auf, sich für den Erhalt der freien Arztwahl und der 
wohnortnahen fachärztlichen Versorgung einzusetzen. 
 
Praxisaufkauf und Terminservicestellen - ein schlechtes Tandem 
Der BVOU warnt davor, die wohnortnahe ambulante Patientenversorgung im 
Bereich der Orthopädie und der Unfallchirurgie durch den Aufkauf von 
Arztsitzen zu gefährden. Die gute Versorgungssituation in Deutschland 
beruht nicht nur auf den hervorragenden medizinischen Leistungen, sondern 
auch auf der räumlichen Nähe zwischen Facharzt und Patient. Diese Nähe 
zeichnet das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik aus. Die Politik, so 
der BVOU, breche hier willkürlich ein Stück Versorgungssicherheit aus dem 
deutschen Gesundheitssystem heraus. Welche Auswirkungen das hätte, zeigt 
ein Rechenbeispiel für das Land Baden-Württemberg. Würde das Gesetz in 
seiner jetzigen Form in Kraft treten, müssten sich eine Million gesetzliche 
Versicherte einen neuen Arzt suchen. Rund 2.800 Arztsitze wären gefährdet 
(Ärzte Zeitung, 03.11.2014). 
Außerdem wäre mit einer künstlich erzeugten Terminnot zu rechnen. Weniger 
Praxen bedeuten nämlich auch weniger Termine beim Facharzt. Die von der 
Politik geforderten Terminservicestellen würden daher nur den Mangel 
verwalten und die Patienten auf lange Versorgungswege schicken. Und: Der 
Termin bei "irgendeinem Arzt" verdrängt den bewährten "Termin bei meinem 
Arzt" - die Arzt-Patientenbindung würde gelöst: "Damit wäre auch das 
bewährte Prinzip der freien Arztwahl Geschichte." kritisiert Johannes 
Flechtenmacher. 
 
Sektionierung im KV-System 
Auf Ablehnung des BVOU stößt auch die Sektionierung in ein haus- und ein 
fachärztliches Abstimmungslager: "Eigentlich sollte die Sektionierung 
zwischen Fach-und Hausärzten überwunden werden." sagt der BVOU-Präsident. 
"Hier wird sie eingeführt. Damit macht die Politik ein gutes 
Versorgungsmanagement zwischen Haus- und Fachärzten sowie den Kliniken 
unmöglich." so Flechtenmacher weiter. 
 
Praxisnetze 
Auch den guten Ansatz Praxisnetze zu fördern, kassiert das Gesetz gleich 
wieder ein. Die überfällige Förderung soll aus der morbiditätsorientierten 
Gesamtvergütung kommen. "Bei einer solchen Situation werden die 
Verteilungskämpfe zwischen den Ärzten, die an den Netzen teilnehmen und 
solchen, die nicht daran teilnehmen, nicht lange auf sich warten lassen. 
Eine gute Versorgungsebene wird so unnötig geschwächt." gibt Flechtenmacher 
zu bedenken. 
 
Medizinische Versorgungszentren 
Auf Ablehnung des BVOU stößt auch die zu erwartende Wettbewerbsverzerrung 
durch die Gründung von Medizinische Versorgungszentren durch Kommunen, die 
trotz der angespannten Haushaltslage die finanziellen Mittel dazu haben. 
Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für die freiberuflich tätigen 
(Fach)Ärzte. 
 
Klarheiten beseitigt: Paragraphen  73a und 73c kassiert 
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Paragraphen  73a (Strukturverträge) und 
73c (Besondere ambulante ärztliche Versorgung) aufzuheben und unter § 140a 
zusammenzufassen. Dieser Paragraph heißt bislang "Integrierte Versorgung" 
und soll künftig "Besondere Versorgung" hießen. Diese Umstellung wertet 
fachärztliche Selektivverträge im Sinne des bisherigen § 73c SGB V schon 
alleine durch den Wegfall einer eigenständigen Normierung im SGB V deutlich 
ab. Wenn der Hintergrund dieser Änderung die Systematisierung der 
Direktverträge mit den Krankenkassen sein soll, müsste erklärt werden, 
warum nur der bisherige § 73c betroffen ist, nicht aber § 73b. Paragraph 
73c bezieht sich auf Fachärzte, 73b auf Hausärzte. 
 
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein wichtiges Instrument, mit dem 
Kassen und Ärzte gemeinsam Versorgungsalternativen im fachärztlichen 
Bereich gestalten und die Patientenversorgung verbessern, nicht mehr 
definiert sein soll." so Johannes Flechtenmacher, der in Karlsruhe als 
Orthopäde und Unfallchirurg niedergelassen ist. 
 
Einladung zur Pressekonferenzam Donnerstag, den 27.11.2014, 10:30 Uhr, in 
Berlin,Tagungszentrum der Bundespressekonferenz, Raum I, II, III, 
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin. 
 
"Versorgungsstärkungsgesetz - Wird die Versorgung der Bürger wirklich 
gestärkt?"   Zweitmeinung, Wartzeiten, Krankenhäuser  - "Eine Mogelpackung 
soll zum Gesetz werden!" 
 
Verantwortlich (Vi.S.d.P.) 
Dr. med. Johannes Flechtenmacher, 
Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie 
praesident@bvou.net, 
Fon 030 797 444 44 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und 
Unfallchirurgie e. V. 
Schlagwort(e): Gesundheit 
 
10.11.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
296169 10.11.2014 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 10, 2014 07:29 ET (12:29 GMT)

© 2014 Dow Jones News
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