Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Waidhofen an der Ybbs (pta017/15.05.2015/20:00) - BENE AG
Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h
ISIN AT00000BENE6
Einladung
zu der am Montag, dem 8. Juni 2015, um 11.00 Uhr
im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs
3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
T a g e s o r d n u n g:
1. Bericht des Vorstandes.
2. Beschlussfassung über
a. die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 182 ff AktG von EUR
24.347.352,00 um EUR 22.399.564,00 auf EUR
1.947.788,00 durch Zusammenlegung von Stammaktien im Verhältnis 25 Stammaktien:
2 Stammaktien zur Deckung eines sonst
auszuweisenden Bilanzverlusts,
b. die gleichzeitige ordentliche Erhöhung des auf EUR 1.947.788,00
herabgesetzten Grundkapitals um EUR 18.000.000,00 auf EUR
19.947.788,00 durch Ausgabe von 18.000.000 neuen auf Namen lautende Stammaktien
gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre und ausschließlicher Zulassung der BGO
Beteiligungsverwaltungs GmbH zur Zeichnung von 18.000.000 neuen
Stammaktien, sowie
c. die Änderungen der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien).
3. Beschlussfassung über
a. den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gemäß § 4
(Genehmigtes Kapital) der Satzung, sowie
b. die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital).
4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Vertretung der
Gesellschaft) Absatz 2 und § 9 (Aufsichtsrat) Absatz 1.
5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Beschlussvorschläge, der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 16. Mai 2015
auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik
Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zu
gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in
den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Neutorgasse 4-8, am Empfang auf.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 20. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations zugeht.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor Relations, 3340
Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per E-Mail an
anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bene.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 29. Mai 2015
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juni
2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post: BENE AG, Investor Relations
Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
Per SWIFT: an GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT00000BENE6 im Text angeben
Per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-
Code)
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000BENE6
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29. Mai 2015
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens
5. Juni 2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3
3340 Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
Per E-Mail anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik Hauptversammlung
im Bereich Investor Relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bene.com in der Rubrik Investor Relations unter
Hauptversammlung 2015 ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 15, 2015 14:00 ET (18:00 GMT)
Waidhofen an der Ybbs (pta017/15.05.2015/20:00) - BENE AG
Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h
ISIN AT00000BENE6
Einladung
zu der am Montag, dem 8. Juni 2015, um 11.00 Uhr
im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs
3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
T a g e s o r d n u n g:
1. Bericht des Vorstandes.
2. Beschlussfassung über
a. die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 182 ff AktG von EUR
24.347.352,00 um EUR 22.399.564,00 auf EUR
1.947.788,00 durch Zusammenlegung von Stammaktien im Verhältnis 25 Stammaktien:
2 Stammaktien zur Deckung eines sonst
auszuweisenden Bilanzverlusts,
b. die gleichzeitige ordentliche Erhöhung des auf EUR 1.947.788,00
herabgesetzten Grundkapitals um EUR 18.000.000,00 auf EUR
19.947.788,00 durch Ausgabe von 18.000.000 neuen auf Namen lautende Stammaktien
gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre und ausschließlicher Zulassung der BGO
Beteiligungsverwaltungs GmbH zur Zeichnung von 18.000.000 neuen
Stammaktien, sowie
c. die Änderungen der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien).
3. Beschlussfassung über
a. den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gemäß § 4
(Genehmigtes Kapital) der Satzung, sowie
b. die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital).
4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Vertretung der
Gesellschaft) Absatz 2 und § 9 (Aufsichtsrat) Absatz 1.
5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Beschlussvorschläge, der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 16. Mai 2015
auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik
Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zu
gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in
den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Neutorgasse 4-8, am Empfang auf.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 20. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations zugeht.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor Relations, 3340
Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per E-Mail an
anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bene.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 29. Mai 2015
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juni
2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post: BENE AG, Investor Relations
Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
Per SWIFT: an GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT00000BENE6 im Text angeben
Per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-
Code)
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000BENE6
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29. Mai 2015
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens
5. Juni 2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3
3340 Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
Per E-Mail anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik Hauptversammlung
im Bereich Investor Relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bene.com in der Rubrik Investor Relations unter
Hauptversammlung 2015 ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 15, 2015 14:00 ET (18:00 GMT)
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