Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Klagenfurt (pta019/25.03.2015/15:14) - BKS Bank AG
FN 91810 s
Protokoll der Sitzung des Vorstands
vom 25.03.2015
Teilnehmer:
Vorstand Dr. Herta Stockbauer, geb. 02.07.1960
Vorstand Mag. Dieter Kraßnitzer, geb. 20.02.1959
Vorstand Mag. Wolfgang Mandl, geb. 16.01.1969
In der Hauptversammlung der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurden unter anderem
folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Vorstand der BKS Bank AG wird ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich
jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs. 1 Z 4
AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt
auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2014."
"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zum
Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie
darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden
drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Der
Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss
dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG
erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit
den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung
gilt bis zum 14. November 2014."
In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein
Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses
Aktienrückkaufprogramms ist in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung
der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu
verwenden.
Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni
2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die
0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich
zurück gekauft.
Unter Bezugnahme auf das genannte Aktienrückkaufprogramm fasst der Vorstand der
BKS Bank AG nunmehr folgenden
Beschluss:
Es soll ein BKS-Mitarbeiterprogramm mit folgenden Parametern durchgeführt
werden:
Beginn des Mitarbeiterprogramms: 31. März 2015
Ende des Mitarbeiterprogramms: 14. April 2015
Volumen des Mitarbeiterprogramms: Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sollen bis
zu 30.000 Stück BKS-Stammaktien, das entspricht einem
Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,08%, angeboten werden.
Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Je Erwerber ist für den
freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl
an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits
mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung
aus der Bilanzremuneration ) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den
steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 1.460,-- zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.
Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil der durch BKS
Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1.460,-- im Rahmen dieses
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten wird.
Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das
Mitarbeiter-beteiligungsprogramm 2015 richtet sich an Mitarbeiter und
Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der
BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt
wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs
der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.
Zuteilungsverfahren: Bei einer Überzeichnung des Angebots, dh wenn insgesamt
mehr als die angebotenen 30.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, erfolgt
die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur
Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, das heißt jeder Zeichner erhält im
Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei
einer Überzeichnung von 5% erhalten alle MitarbeiterInnen eine um 5% geringere
Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der
Zuteilung vor.
Modus: Die Zuteilung der BKS-Stammaktien erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien Mitarbeitern der BKS im Rahmen des Mitarbeiterprogramms 2015
zuzuteilen.
Klagenfurt, am 25. März 2015
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG
Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463/5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1427292895855
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresMarch 25, 2015 10:15 ET (14:15 GMT)
Klagenfurt (pta019/25.03.2015/15:14) - BKS Bank AG
FN 91810 s
Protokoll der Sitzung des Vorstands
vom 25.03.2015
Teilnehmer:
Vorstand Dr. Herta Stockbauer, geb. 02.07.1960
Vorstand Mag. Dieter Kraßnitzer, geb. 20.02.1959
Vorstand Mag. Wolfgang Mandl, geb. 16.01.1969
In der Hauptversammlung der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurden unter anderem
folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Vorstand der BKS Bank AG wird ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich
jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs. 1 Z 4
AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt
auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2014."
"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zum
Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie
darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden
drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Der
Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss
dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG
erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit
den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung
gilt bis zum 14. November 2014."
In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein
Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses
Aktienrückkaufprogramms ist in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung
der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu
verwenden.
Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni
2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die
0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich
zurück gekauft.
Unter Bezugnahme auf das genannte Aktienrückkaufprogramm fasst der Vorstand der
BKS Bank AG nunmehr folgenden
Beschluss:
Es soll ein BKS-Mitarbeiterprogramm mit folgenden Parametern durchgeführt
werden:
Beginn des Mitarbeiterprogramms: 31. März 2015
Ende des Mitarbeiterprogramms: 14. April 2015
Volumen des Mitarbeiterprogramms: Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sollen bis
zu 30.000 Stück BKS-Stammaktien, das entspricht einem
Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,08%, angeboten werden.
Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Je Erwerber ist für den
freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl
an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits
mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung
aus der Bilanzremuneration ) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den
steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 1.460,-- zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.
Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil der durch BKS
Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1.460,-- im Rahmen dieses
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten wird.
Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das
Mitarbeiter-beteiligungsprogramm 2015 richtet sich an Mitarbeiter und
Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der
BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt
wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs
der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.
Zuteilungsverfahren: Bei einer Überzeichnung des Angebots, dh wenn insgesamt
mehr als die angebotenen 30.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, erfolgt
die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur
Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, das heißt jeder Zeichner erhält im
Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei
einer Überzeichnung von 5% erhalten alle MitarbeiterInnen eine um 5% geringere
Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der
Zuteilung vor.
Modus: Die Zuteilung der BKS-Stammaktien erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien Mitarbeitern der BKS im Rahmen des Mitarbeiterprogramms 2015
zuzuteilen.
Klagenfurt, am 25. März 2015
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG
Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463/5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1427292895855
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