Heute winkt der Bundestag Steuererleichterungen insbesondere für Eltern durch: Nicht nur der steuerliche Grundfreibetrag, der jedem zusteht, sondern auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen steigen - zum Teil rückwirkend zum Jahresbeginn, zum Teil ab 2016. Auch für Alleinerziehende gibt es wichtige Verbesserungen. Hier das Wichtigste in Kürze.
Grundfreibetrag
Rauf geht es rückwirkend mit dem Grundfreibetrag für alle. Der beträgt derzeit 8354 Euro und wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf dann 8472 Euro erhöht fürs laufende Jahr. Ab 2016 geht es noch einmal um 180 Euro auf dann 8652 Euro nach oben.
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Grundfreibetrag
Rauf geht es rückwirkend mit dem Grundfreibetrag für alle. Der beträgt derzeit 8354 Euro und wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf dann 8472 Euro erhöht fürs laufende Jahr. Ab 2016 geht es noch einmal um 180 Euro auf dann 8652 Euro nach oben.
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