Gute Nachrichten für den leidgeprüften Energieversorger RWE: Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage des russischen Oligarchen Leonid Lebedew gegen den deutschen Energieriesen für unzulässig. Die Klage gegen den ehemaligen RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig. Die Auswirkungen auf den Aktienkurs halten sich bislang in Grenzen.Den vollständigen Artikel lesen ...
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