DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
18.05.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ZhongDe Waste Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000ZDWT018/WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am 26. Juni 2015 um 11:00 Uhr (MESZ)
im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa',
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für
die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, der
erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags
für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2014
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden und
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen.
Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden
bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt.
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31.
Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
6.906.542,77 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Bilanzgewinn EUR 6.906.542,77
Gesamtbetrag der Dividende EUR 0,00
Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.906.542,77
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2015 sowie bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung für die gegebenenfalls vorzunehmende
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des
Wertpapierhandelsgesetzes) zu bestellen.
6. Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung
(Unternehmensgegenstand)
Derzeitiger Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft das Halten und die Verwaltung von
direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der
Abfallentsorgung, insbesondere der Müllverbrennung, und des
Abfallmanagements einschließlich damit zusammenhängender
Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für
Beteiligungsunternehmen.
Im Einklang mit dem beschriebenen Unternehmensgegenstand ist
das derzeitige Geschäft des Unternehmens auf BOT- und
EPC-Projekte fokussiert. Dieses Geschäft, speziell das
BOT-Projektgeschäft, verlangt signifikante Investments zu
Beginn der Projekte. Auf der anderen Seite lassen sich
liquiditätswirksame Erträge aus diesem Geschäft nur
langfristig generieren. Um den Cash Flow des Unternehmens zu
verbessern und um künftig schneller und höhere Werte und
Erträge für die Aktionäre schaffen zu können, beabsichtigt die
Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand zu erweitern und
künftig auch technische Lösungen und handelsbasierte Geschäfte
zu tätigen. Das erfordert eine Änderung des
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung
von direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der
Abfallentsorgung, insbesondere in den Bereichen
Waste-to-Energy und Abfallmanagement einschließlich aller
damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Erbringung von
Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Der Gegenstand
des Unternehmens umfasst ferner die Erforschung und
Entwicklung von Umweltausrüstung, die Erstausrüstung (OEM) und
Herstellung sowie Weiterverarbeitung dieser Ausrüstung und
entsprechendem Zubehör, die Herstellung und den Vertrieb
selbst produzierter Produkte (einschließlich
Müllverbrennungsanlagen), die Errichtung und der Betrieb
umweltbezogener Projekte (einschließlich ökologisch motivierte
Verbesserungen von Anlagen), die Erbringung technischer
Beratungsdienstleistungen, ökologisch motivierte Verfahren,
die Entwicklung von Bergwerken und Anlagen zur
Energiegewinnung, das Recycling erneuerbarer Ressourcen sowie
der Import und Export (einschließlich als Einfuhr- oder
Ausfuhragent) von Technologie und Waren aller Art,
insbesondere von Energiespar- und Umweltschutzprodukten und
entsprechendem Zubehör.'
Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000
nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von jeweils EUR 1,00 eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte grundsätzlich der Gesamtzahl der Aktien entspricht. Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft
400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte
zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten
Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.600.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in
Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder
englischer Sprache ('Nachweis'). Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den
5. Juni 2015, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ('Nachweisstichtag').
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum 19. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen:
ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M. Warburg & CO
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als
die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises
ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den
Zugang zur Hauptversammlung.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder
der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für
die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweisstichtag
ohne Bedeutung.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachterteilung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt
werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
dieser Personen zurückweisen.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
heruntergeladen werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend
genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall
zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis
möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 509 565520
E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG
gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und
Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt
werden können.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der
Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat Frau
Ying Sun, Frankfurt, als Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden
Abstimmungspunkt enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht
erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht (einschließlich Weisungen) an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und
Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der
Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann
auf der Hauptversammlung oder im Vorfeld der Hauptversammlung
erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch
machen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten,
die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni
2015 an die folgende Adresse zu übermitteln.
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 509 565520
E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von diesem
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft.
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtformular.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1,
werden auf der Hauptversammlung ausliegen und sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zugänglich.
Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter
folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 509 565520
E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden
('Tagesordnungsergänzungsverlangen'). Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in
einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form (§§ 126a, 126
Abs. 3 BGB), d.h. unter Hinzufügung des Namens und einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
des das Verlangen stellenden Aktionärs, an den Vorstand zu richten und
muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am
26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) eingehen:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main
E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Bezüglich der weiteren Voraussetzungen wird auf die §§ 122 Abs. 2
i.V.m. Abs. 1, 142 Abs. Abs. 2 Satz 2 und § 70 AktG verwiesen.
Bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.zhongde-ag.de bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu einzelnen
oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder Aktionär kann
der Gesellschaft außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.
Gegenanträge von Aktionären werden von der Gesellschaft vorbehaltlich
§ 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge von Aktionären
vorbehaltlich § 127 Satz 1 i.V.m § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie §
127 Satz 3 AktG zugänglich gemacht, sofern sie bei der Gesellschaft
spätestens am 11. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden
Adresse eingehen:
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 509 565520
E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (im Fall von
Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zugänglich
gemacht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Unter den Voraussetzungen des § 131 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich
sind
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de. Auf dieser
Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben.
Frankfurt am Main, im Mai 2015
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ZhongDe Waste Technology AG
Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: william.jw@163.com
Internet: http://zhongde-ag.de/
ISIN: DE000ZDWT018
WKN: ZDWT01
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)
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