Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 05.06.2015 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 13. Juli 2015, um 10.00 Uhr, im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin UNISTER Holding GmbH vom 13. Mai 2015. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten sind nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz). Tagesordnung 1. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel Kirchhof gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Daniel Kirchhof mit sofortiger Wirkung gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen. 2. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt für den Fall, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst wurde, vor, Herrn Christian Schilling, Bereichsleiter Search Engine Marketing UNISTER Travel Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015 eingesehen und heruntergeladen werden. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Teilnahmebedingungen Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn des 22. Juni 2015 (d.h. 22. Juni 2015, 00:00 Uhr MESZ) beziehen ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen: Travel24.com AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Bedeutung des Nachweiszeitpunkts Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet (unter www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015) abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: Travel24.com AG Investor Relations Katharinenstr. 1-3 04109 Leipzig, oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799, oder per E-Mail an: ir@travel24.com Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: ir@travel24.com Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangenen Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt werden. Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und Unterlagen zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen
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June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)