DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2015 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.06.2015 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Travel24.com AG
Leipzig
ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 13. Juli 2015,
um 10.00 Uhr,
im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß §
122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin UNISTER Holding GmbH vom 13.
Mai 2015. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen
Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung.
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten sind
nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).
Tagesordnung
1. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel
Kirchhof gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz
Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt vor, das
Aufsichtsratsmitglied Daniel Kirchhof mit sofortiger Wirkung
gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz als Mitglied des
Aufsichtsrats abzuberufen.
2. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
Aktiengesetz i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt für den Fall, dass
der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst wurde, vor,
Herrn Christian Schilling, Bereichsleiter Search Engine
Marketing UNISTER Travel Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig,
wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.travel24.com
- Investor Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015
eingesehen und heruntergeladen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist
eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz
und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr
MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn
des 22. Juni 2015 (d.h. 22. Juni 2015, 00:00 Uhr MESZ) beziehen
('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die
Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 6. Juli
2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen:
Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bedeutung des Nachweiszeitpunkts
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt.
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein
Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet
(unter www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche
Hauptversammlung 2015) abgerufen werden und wird auf Verlangen auch
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen
ist zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig,
oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799,
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per
E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
ir@travel24.com
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der
Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch
übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer
der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem
Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung
der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin,
dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen
über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangenen
Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter müssen in
Textform übermittelt werden. Aktionäre können hierzu das Formular
verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung erhalten. Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und Unterlagen
zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies
entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der
Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das
Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
bei der Gesellschaft spätestens am 12. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ,
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu
übersenden:
Vorstand der Gesellschaft
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass Sie
seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
hinsichtlich des erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den
Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz
3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.travel24.com - Investor Relations -
außerordentliche Hauptversammlung 2015 - zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und §
127 Aktiengesetz
Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
Gegenanträge gegen einen oder mehrere Beschlussvorschläge zu einzelnen
Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär
mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft
einen Gegenantrag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat.
Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 28. Juni
2015, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2
Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126
Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127
Aktiengesetz der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht
begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1
Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft
mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend
bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. §
126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit der 28. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ. Nach § 127 Satz 1
Aktiengesetz i.V.m. § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der
Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft
innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde.
Umgekehrt findet ein der Gesellschaft bereits zuvor fristgerecht
übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in
der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung
ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter www.travel24.com - Investor Relations -
außerordentliche Hauptversammlung 2015 - zugänglich machen, sofern sie
den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind
ausschließlich zu richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig,
oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass
jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1
Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung
ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder
sonstigen Mitteilung bedürfte. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und
in deutscher Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für
die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines
objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur
aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. Die Angelegenheiten
verbundener Unternehmen unterliegen dem Auskunftsrecht, wenn sie wegen
ihrer Bedeutung zur Angelegenheit der Gesellschaft werden.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz
genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung
einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann
der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen begrenzen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind
ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche
Hauptversammlung 2015 - abrufbar.
Leipzig, im Juni 2015
Travel24.com AG
Der Vorstand
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Unternehmen: Travel24.com AG
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Deutschland
E-Mail: ir@travel24.com
Internet: http://www.travel24.com
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June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)
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