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Dow Jones News
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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2015 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Travel24.com AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.06.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Travel24.com AG 
 
   Leipzig 
 
   ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Montag, den 13. Juli 2015, 
   um 10.00 Uhr, 
 
   im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig 
   stattfindenden 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 
   122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin UNISTER Holding GmbH vom 13. 
   Mai 2015. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen 
   Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. 
   Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten sind 
   nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel 
           Kirchhof gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
 
           Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt vor, das 
           Aufsichtsratsmitglied Daniel Kirchhof mit sofortiger Wirkung 
           gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz als Mitglied des 
           Aufsichtsrats abzuberufen. 
 
 
     2.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
           Aktiengesetz i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
           gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. 
 
 
           Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt für den Fall, dass 
           der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst wurde, vor, 
           Herrn Christian Schilling, Bereichsleiter Search Engine 
           Marketing UNISTER Travel Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig, 
           wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.travel24.com 
           - Investor Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015 
           eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist 
   eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz 
   und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr 
   MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
   des 22. Juni 2015 (d.h. 22. Juni 2015, 00:00 Uhr MESZ) beziehen 
   ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die 
   Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 6. Juli 
   2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen: 
 
   Travel24.com AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweiszeitpunkts 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
   zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach 
   dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
   zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
   Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und 
   erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
   Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet 
   (unter www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche 
   Hauptversammlung 2015) abgerufen werden und wird auf Verlangen auch 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen 
   ist zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Katharinenstr. 1-3 
   04109 Leipzig, 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799, 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
   ir@travel24.com 
 
   Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der 
   Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch 
   übermittelt wird. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
   bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
   Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangenen 
   Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform übermittelt werden. Aktionäre können hierzu das Formular 
   verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung erhalten. Den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und Unterlagen 
   zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten die Aktionäre zusammen 
   mit der Eintrittskarte. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies 
   entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der 
   Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das 
   Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss 
   bei der Gesellschaft spätestens am 12. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ, 
   eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   übersenden: 
 
   Vorstand der Gesellschaft 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Katharinenstr. 1-3 
   04109 Leipzig 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass Sie 
   seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   hinsichtlich des erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den 
   Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz 
   3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.travel24.com - Investor Relations - 
   außerordentliche Hauptversammlung 2015 - zugänglich gemacht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 
   127 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
   Gegenanträge gegen einen oder mehrere Beschlussvorschläge zu einzelnen 
   Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
   sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär 
   mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft 
   einen Gegenantrag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
   Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat. 
   Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 28. Juni 
   2015, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht 
   zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 
   Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 
   Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
   Aktiengesetz der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht 
   begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 
   124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 
   Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft 
   mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend 
   bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 
   126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist somit der 28. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ. Nach § 127 Satz 1 
   Aktiengesetz i.V.m. § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere 
   Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. 
 
   Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der 
   Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft 
   innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. 
   Umgekehrt findet ein der Gesellschaft bereits zuvor fristgerecht 
   übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in 
   der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung 
   ausdrücklich gestellt wird. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.travel24.com - Investor Relations - 
   außerordentliche Hauptversammlung 2015 - zugänglich machen, sofern sie 
   den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich machen. 
 
   Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Katharinenstr. 1-3 
   04109 Leipzig, 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass 
   jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 
   Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
   ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder 
   sonstigen Mitteilung bedürfte. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und 
   in deutscher Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für 
   die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines 
   objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur 
   aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. Die Angelegenheiten 
   verbundener Unternehmen unterliegen dem Auskunftsrecht, wenn sie wegen 
   ihrer Bedeutung zur Angelegenheit der Gesellschaft werden. 
 
   Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz 
   genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung 
   einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann 
   der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen begrenzen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind 
   ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse 
   www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche 
   Hauptversammlung 2015 - abrufbar. 
 
   Leipzig, im Juni 2015 
 
   Travel24.com AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
05.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Travel24.com AG 
              Barfußgässchen 11 
              04109 Leipzig 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@travel24.com 
Internet:     http://www.travel24.com 
ISIN:         DE000A0L1NQ8 
WKN:          A0L1NQ 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

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