Das liberalere Arbeitsrecht in der katholischen Kirche wird nicht bundesweit umgesetzt. Drei bayerische Bistümer scheren aus und setzen die neuen Regelungen zunächst nicht in Kraft: Die Diözesen Eichstätt, Regensburg und Passau haben zusätzlichen Klärungs- und Beratungsbedarf, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Nach einem Mehrheitsbeschluss der deutschen Bischöfe sollen zum 1. August neue Regelungen greifen: Eine Scheidung und eine erneute standesamtliche Heirat sollen für Mitarbeiter katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nur noch in Ausnahmefällen Kündigungsgrund sein. Allerdings kann jeder Bischof frei entscheiden, ob er die Neuerung in seiner Diözese auch anwendet./zk/DP/zb
AXC0013 2015-07-15/05:28
