Auch die Vienna Insurance Group (VIG) sieht sich nach der VfGH-Entscheidung, wonach der gesetzliche Hypo-Schuldenschnitt nicht verfassungskonform ist, in ihrer "Rechtsauffassung bestätigt". Das Grundrecht auf Schutz des Eigentums sei verletzt worden. "Wir werden im Interesse unserer Kunden weiterhin alle rechtlichen Schritte ...Den vollständigen Artikel lesen ...