In der Causa des angeblichen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht des Verbund AG-Vorstandes kam die Finanzmarktaufsicht (FMA) jetzt mit ihrer Revision beim Verwaltungsgerichtshof durch, lese ich in "Die Presse". Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun nochmals und abschließend zu klären, ob der Verbund ein Memorandum of Understanding (MoU) mit dem deutschen Energiekonzern E.ON AG (wie ich dir ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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