Der oberösterreichische Wasseraufbereiter BWT war mit seinem Begehr auf Verschmelzung mit ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und dem damit verbundenen Delisting der Gesellschaft beim Oberlandesgericht Linz erfolgreich, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig."Da das Firmenbuchverfahren zur Eintragung ...Den vollständigen Artikel lesen ...