Die Hauptaktionäre der börsenotierten Immobilienfirma conwert, die laut Übernahmekommission im Jahr 2015 ein Pflichtangebot hätten legen müssen, könnten sich mit Schadenersatzforderungen der restlichen conwert-Aktionäre konfrontiert sehen. Investoren, die in der Zwischenzeit conwert-Aktien verkauft haben, könnten dies tun, ...Den vollständigen Artikel lesen ...