Aufatmen bei den Bausparkassen, Schlappe für die Kunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung von Bausparverträgen mit lukrativen Zinsen in einem Grundsatzurteil für rechtmäßig erklärt. "Bausparverträge sind in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung kündbar", stellte der Vorsitzende Richter des BGH-Bankensenats, Jürgen Ellenberger, am...Den vollständigen Artikel lesen ...
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