Die bundesweit geltende Versicherungspflicht-Grenze wird in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu Beginn des Jahres 2018 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um 1.800 Euro bzw. 3,1% auf 59.400 Euro angehoben. Die Grundlage hierfür ist die gestern vom Kabinett verabschiedete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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