Um auch Menschen mit geringerem Einkommen zu einer Anlage in Aktien zu animieren, sollten Bezieher von Einkommen bis zu 60.000 Euro im Jahr von der Kapitalertragssteuer (KESt) befreit werden, plädiert Wiens Börse-Chef Christoph Boschan. Auch die Wiedereinführung des KESt-Entfalls für Langfrist-Investments wäre geeignet, ...Den vollständigen Artikel lesen ...