In der Debatte um die Zuständigkeit im Buwog-Verfahren hat nun ein früherer Staatsanwalt und nunmehriger Rechtsanwaltsanwärter eine neue Sicht der Dinge präsentiert. Buwog-Richterin Marion Hohenecker sei gar nicht zuständig für das Verfahren, sondern Richterin Caroline Csarmann, erklärte Volkert Sackmann, früher Leiter ...Den vollständigen Artikel lesen ...