Der börsennotierte Gummi- und Kautschukkonzern Semperit hat die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Der Exklusivvertrieb von Einweghandschuhen in Europa 2015/16 verstieß gegen Wettbewerbsrecht, wie die Richter des Obersten Gerichtshofes (OHGH) als Kartellobergericht nun befanden. Wegen des Kartellverstoßes droht nun ...Den vollständigen Artikel lesen ...