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DGAP-News: BUWOG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2018-04-13 / 11:04 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. *BUWOG AG* *Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag den *4. Mai 2018* um *11:00 Uhr MEZ* im *Austria Center Vienna*, *Saal E*, Bruno-Kreisky-Platz 1, A-1220 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der BUWOG AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein. Der Einlass beginnt ab *10:00 Uhr MEZ*. *1* *Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 1)Wahlen in den Aufsichtsrat. 2) Änderung des Wirtschaftsjahres. *2 **Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 13. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com [1]) veröffentlicht: - Einberufung; - Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates zu den Punkten der Tagesordnung gemäß § 108 AktG; - Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 1; - Der vollständige Text dieser Einberufung - Die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Mag. Dr. Wilhelm Rasinger und Erste Group Bank AG). *3* *Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* *3.1 *Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 15. April 2018, an ihrer Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, zugehen. 3.2 Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com [1]) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 24. April 2018, - per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 zugehen. 3.3 Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit a) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder b) ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft - per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 übermittelt werden. 3.4 Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 4 *Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am *Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung* (*Nachweisstichtag*), das ist der *24. April 2018* *(Dienstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): - Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; - Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung; - Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 24. April 2018 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht. Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 30. April 2018, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen: - als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; - per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt); - per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001). - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50097 . Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. *Zutritt zur Hauptversammlung*
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