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DGAP-HV: BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BUWOG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
2018-04-13 / 11:04 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*BUWOG AG* 
 
*Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag den *4. Mai 2018* um 
*11:00 Uhr MEZ* im *Austria Center Vienna*, *Saal E*, Bruno-Kreisky-Platz 1, 
A-1220 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der BUWOG 
AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein. Der Einlass beginnt ab *10:00 Uhr 
MEZ*. 
 
*1* *Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 
 
1)Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
2) Änderung des Wirtschaftsjahres. 
 
*2 **Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit ab dem 13. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com [1]) 
veröffentlicht: 
 
- Einberufung; 
 
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates zu den Punkten der 
Tagesordnung gemäß § 108 AktG; 
 
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen zu 
Tagesordnungspunkt 1; 
 
- Der vollständige Text dieser Einberufung 
 
- Die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht 
gemäß § 114 AktG, auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten 
Stimmrechtsvertreter (Mag. Dr. Wilhelm Rasinger und Erste Group Bank AG). 
 
*3* *Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* 
 
*3.1 *Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 
15. April 2018, an ihrer Geschäftsanschrift Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, 
zugehen. 
 
3.2 Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.buwog.com [1]) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt 4) verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. April 2018, 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift 
Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 
 
zugehen. 
 
3.3 Auskunftsrecht (§ 118 AktG) 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
a) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder 
 
b) ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im 
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die Fragen können an die Gesellschaft 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift 
Hietzinger Kai 131, A-1130 Wien, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 87828-5888 
 
übermittelt werden. 
 
3.4 Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
4 *Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am *Ende des zehnten Tages vor dem Tag 
der Hauptversammlung* (*Nachweisstichtag*), das ist der *24. April 2018* 
*(Dienstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung 
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 
 
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung; 
 
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 24. April 2018 
um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht. 
 
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt 
werden. 
 
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 30. April 2018, um 24:00 Uhr MEZ 
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen: 
 
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des 
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift 
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; 
 
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter 
Angabe der ISIN AT00BUWOG001). 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50097 . 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
*Zutritt zur Hauptversammlung* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 05:04 ET (09:04 GMT)

© 2018 Dow Jones News
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