Der Prozessbeginn im Korruptionsverfahren um die Buwog-Privatisierung gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wackelt: Die Generalprokuratur lässt die Zuständigkeitsfrage im Villa Esmara-Prozess durch den Obersten Gerichtshof (OGH) prüfen, was sich auch auf die Richterin im Buwog-Verfahren auswirken könnte. ...Den vollständigen Artikel lesen ...