Die EU-Kommission sieht den von Österreich Ende Juni dieses Jahres beschossenen Beschäftigungsbonus für vereinbar mit dem Beihilfenrecht an. Es gebe "derzeit keine zwingenden Gründe dafür, die Maßnahme auf der Grundlage des EU-Beihilfenrechts weiter zu prüfen", heißt es in einem Schreiben der Brüsseler Behörde an Österreich, ...Den vollständigen Artikel lesen ...