Die EU-Kommission hat den Beschäftigungsbonus zwar nach Beihilfenrecht für unbedenklich erklärt - nicht aber in Bezug auf die Diskriminierung von EU-Ausländern (Ausländerfreizügigkeit). Daher sieht das Finanzministerium unverändert keine Rechtssicherheit gegeben. Man könne vorerst noch nicht die Auszahlung des Beschäftigungsbonus empfehlen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...