Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute Montagnachmittag die umstrittene Zuständigkeitsfrage im bevorstehenden Grasser-Prozess geklärt. Richterin Marion Hohenecker bleibt zuständig, der Mega-Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung und den Linzer Terminal Tower kann daher wie geplant morgen, Dienstagfrüh, im ...Den vollständigen Artikel lesen ...