Im Grasser-Prozess mangelt es am ersten Verhandlungstag nicht an Einwänden der Verteidigung: Am Nachmittag monierten sämtliche Angeklagten - bis auf den Lobbyisten Peter Hochegger - dass die Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche und es zu einer ...Den vollständigen Artikel lesen ...