Die Lufthansa darf bei Buchung aus Österreich für einen Flug nicht mehr verrechnen, als bei Buchung aus Deutschland, hat das Kartellgericht entschieden. Das geschehe ohnehin nicht, jedenfalls nicht geplant und systematisch, heißt es in einer Stellungnahme der AUA."Was den vermeintlichen "Österreich-Aufschlag" anbelangt, ...Den vollständigen Artikel lesen ...