Die insolvente Fluglinie Niki behält ihre Betriebsgenehmigung - und damit die wertvollen Start- und Landerechte - solange noch das Prüfverfahren durch das Verkehrsministerium läuft. Für dieses Verfahren gebe es keine Fristen, sagte Markus Pohanka, Sprecher der Austro Control, auf Anfrage der APA. Die Prüfung müsse entsprechend ...Den vollständigen Artikel lesen ...