Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki in Deutschland an das Landgericht Berlin weitergeleitet. Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von ...Den vollständigen Artikel lesen ...