Nach der Richterin-Rüge für Grassers Anwalt Manfred Ainedter wegen eines Gesprächs mit den Schöffen (Laienrichtern) im Grasser-Prozess, in dem er sie auf Privates und Berufliches angesprochen hatte, könnte die Rechtsanwaltskammer zum Zug kommen, falls der Vorfall dort disziplinarrechtlich angezeigt wird.Es gebe kein Kontaktverbot ...Den vollständigen Artikel lesen ...