Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen Bankomatgebühren abgeblitzt. Der OGH entschied zugunsten der BAWAG, berichtete die "Presse" in ihrer Montagausgabe. Laut VKI hat das Urteil wegen einer inzwischen erfolgten Gesetzesänderung derzeit aber keine Bedeutung, wie ...Den vollständigen Artikel lesen ...