Die Atomkraftwerks-Betreiber RWE
Damit setzt das Haus von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 um. Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte zugesprochen. Es ging um die atompolitische Kehrtwende 2011. Damals beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das Problem: Wenige Monate zuvor hatten sie den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten.
Die Verfassungsrichter hätten statt einer finanziellen Entschädigung zum Beispiel auch längere Laufzeiten einzelner Kraftwerke akzeptiert. Das lehnt die Bundesregierung aber ab. Die genaue Summe wird erst 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen./ted/DP/jha
ISIN DE0007037129 DE0005220008 FR0010242511
AXC0103 2018-04-30/11:46