Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird kein neues Verfahren bekommen. Das OLG Wien hat seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags zum BAWAG-Prozess durch das Landesgericht abgelehnt, so das Nachrichtenmagazin "profil" in einem Vorausbericht. Zudem sei Elsner zumindest auf Basis eines ...Den vollständigen Artikel lesen ...