Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Bankgebühr gekippt. Der Bankrechtssenat des BGH erklärte am Dienstag die sogenannte Zinssicherungsgebühr für unwirksam, mit denen sich Banken bei Darlehen mit variablem Zinssatz die Festlegung einer Obergrenze bezahlen lassen. Mit der Zinssicherungsgebühr sichern Banken das Risiko ab, dass das...Den vollständigen Artikel lesen ...
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