Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Zinsgleitklausel in Kreditverträgen der BKS Bank für intransparent erachtet und sie für unzulässig erklärt. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag in einer Aussendung bekannt gab, falle die Klausel ersatzlos weg, die Bank müsse zu viel verrechnete Zinsen zurückzahlen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...