Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes./moe/DP/stk
AXC0223 2018-04-10/14:18
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