Der Bundesfinanzhof stellt in einer aktuellen Entscheidung klar: Wer sich Xetra-Gold physisch ausliefern lässt und im Depot lagert, bleibt vom Fiskus verschont. Die steuerliche Behandlung in solchen Fällen war bislang nicht abschließend geklärt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun die Frage geklärt, wie die physische Auslieferung von Xetra-Gold in steuerlicher Hinsicht zu behandeln ist. Zur Definition: Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Die Wertpapiere sind zudem an der Börse handelbar. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche sind die Inhaberschuldverschreibungen durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 Prozent gedeckt. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, sich das hinterlegte "Papiergold" auch physisch ausliefern zu lassen.Den vollständigen Artikel lesen ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun die Frage geklärt, wie die physische Auslieferung von Xetra-Gold in steuerlicher Hinsicht zu behandeln ist. Zur Definition: Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Die Wertpapiere sind zudem an der Börse handelbar. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche sind die Inhaberschuldverschreibungen durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 Prozent gedeckt. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, sich das hinterlegte "Papiergold" auch physisch ausliefern zu lassen.Den vollständigen Artikel lesen ...