Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Zustimmung zum Bau der 3. Piste am Flughafen Wien auch Vorgaben verbunden. "Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen ...Den vollständigen Artikel lesen ...