Wenn es mal wieder eines Beispiels bedurft hätte, warum man die EU kritisieren sollte, bietet der aktuelle Fall um die Handelseinstellung von Cannabis-Aktien durch die Deutsche Börse (WKN: 581005 / ISIN: DE0005810055) wieder genügend Raum. Dabei kann die EU ausnahmsweise wenig zu dieser absurden Behördenaktion. Und Anleger können die Regelung umgehen!
Andere Länder, andere Sitten. Es gibt wenige Dinge, die weltweit so umstritten sind, wie Cannabis. In zahlreich US-Bundesstaaten kann man Marihuana bereits legal konsumieren, bzw. zumindest für medizinische Zwecke nutzen. Kanada geht nun einen Schritt weiter. Durch das Cannabis-Gesetz dürfen Kanadier ab 17. Oktober bis zu vier Pflanzen für den eigenen Bedarf anbauen und höchstens 30 Gramm Cannabis mit sich führen. Zudem darf man in Kanada dann bis zu 30 Gramm Cannabis mit anderen Erwachsenen teilen und sein Cannabis entweder im lizenzierten Fachgeschäften oder online erwerben.
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