DJ DGAP-HV: Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Verallia Deutschland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Verallia Deutschland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 16.05.2018 in Bad Wurzach - Ziegelbach mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Verallia Deutschland AG Bad Wurzach Wertpapier-Kenn-Nummer
685160
ISIN DE0006851603 Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 16. Mai 2018,
um 10.30 Uhr im Dorfstadel, Barockstraße 23, 88410 Bad
Wurzach/Ziegelbach, stattfindenden Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a
Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2017 bis zum 31. Dezember 2017
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist
nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz
1 Aktiengesetz (AktG) sieht vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung lediglich zur Entgegennahme vorstehender
Unterlagen, nicht aber zur Beschlussfassung über diese
Unterlagen einzuberufen hat.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Verallia
Deutschland AG, Oberlandstraße, 88410 Bad Wurzach,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31.
Dezember 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis
31. Dezember 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das laufende Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
_KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,_
für das laufende Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer zu wählen und ferner zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte, sofern eine solche erfolgt.
5. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat*
Die von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Jean-Pierre Floris und
Herr Pierre Balian, haben ihr Amt als Aufsichtsrat mit
Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 16. Mai 2018
niedergelegt.
Die Wahl von Herrn Jean-Pierre Floris und Herrn Pierre
Balian als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai
2015 bzw. durch die außerordentliche Hauptversammlung
am 17. Dezember 2015 nach § 7 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 3 der
Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§
95 Satz 2, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des
Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) zusammen. Nach §
7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der
Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder
durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Wird für ein von der Hauptversammlung gewähltes, vor
Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrats eine Neuwahl
vorgenommen, so gilt das neu gewählte Mitglied nach § 7
Abs. 3 der Satzung als für den Rest der Amtszeit des
Ausgeschiedenen gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder der
Anteilseigner bis zum Ablauf der restlichen Amtszeit der
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Herr Jean-Pierre
Floris und Herr Pierre Balian, folgende Herren zu wählen:
_a) Herrn Michel Giannuzzi, Chairman und CEO der Verallia
Packaging SAS, wohnhaft in Courbevoie, Frankreich_
Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien im
Sinne des § 125 Abs.1 Satz 5 AktG:
* Director FM Insurance Limited, Windsor,
Vereinigtes Königreich
* Director Sequana SA, Boulogne-Billancourt,
Frankreich
Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate
Governance Kodex legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr
Michel Giannuzzi als Chairman und CEO der Verallia
Packaging SAS für eine wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex tätig ist. Die
Verallia France SA hält direkt 5,01 % der Stimmrechte,
sowie über ihre Tochtergesellschaft Horizon Holdings
Germany GmbH weitere 91,72 % der Stimmrechte an der
Verallia Deutschland AG. Nach Ansicht des Aufsichtsrats
bestehen bei Herrn Michel Giannuzzi darüber hinaus keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Verallia
Deutschland AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Verallia Deutschland AG oder einem wesentlich an der
Verallia Deutschland AG beteiligten Aktionär, die nach
Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen
wären.
Herr Michel Giannuzzi soll zudem zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats gewählt werden.
_b) Herrn Didier Fontaine, CFO und Corporate Planning
Director der Verallia Packaging SAS, wohnhaft in Asnière,
Frankreich,_
keine Mitgliedschaft in in- und ausländischen
Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.1 Satz 5 AktG.
Gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate
Governance Kodex legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr
Didier Fontaine, als CFO und Corporate Planning Director
der Verallia Packaging SAS für eine wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionärin im Sinne von Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex tätig ist.
Die Verallia France S.A. hält direkt 5,01 % der
Stimmrechte, sowie über ihre Tochtergesellschaft Horizon
Holdings Germany GmbH weitere 91,72 % der Stimmrechte an
der Verallia Deutschland AG. Nach Ansicht des
Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Didier Fontaine darüber
hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur Verallia Deutschland AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Verallia Deutschland AG oder einem
wesentlich an der Verallia Deutschland AG beteiligten
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance
Kodex offenzulegen wären.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen
Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer
5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK
vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten
sind über die Internetseite
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens Mittwoch, 9. Mai
2018, 24.00 Uhr, unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache anmelden:
Verallia Deutschland AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 25. April
2018, 00.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen. Ein in Textform
(§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das
depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag
nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes bei
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme-
oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts.
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der
Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen
gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder
Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
Verallia Deutschland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Telefax: +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann (aber nicht muss), befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
*Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen schriftlich
(§ 126 BGB) durch Briefwahl abgeben. Auch im Fall einer
Stimmabgabe im Weg der Briefwahl sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Das Briefwahlformular
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen
Stimmen müssen bis spätestens 15. Mai 2018, 24.00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren für
die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse
eingegangen sein.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft
schriftlich, spätestens bis zum 15. April 2018, 24.00 Uhr, unter
folgender Adresse zugehen:
Verallia Deutschland AG
Vorstand
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127
AktG_
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
(nebst einer etwaigen Begründung) gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich zu richten an:
Verallia Deutschland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Telefax: +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer
etwaigen Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß §
127 AktG nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum
1. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß
§ 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
bleiben unberücksichtigt.
Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand
braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn
diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und bei
Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat nicht die Angaben nach § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl des
Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG_
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen.
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 AktG) und dem Auskunftsrecht (§ 131 AktG) der Aktionäre
können auch im Internet unter
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind*
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
http://de.verallia.com/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt
gegeben.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft von 26.000.000,00 EUR ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.000.000. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien.
88410 Bad Wurzach im März 2018
*Verallia Deutschland AG*
_Der Vorstand_
2018-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Verallia Deutschland AG
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Telefon: +49 7564 18255
Fax: +49 7564 1890255
E-Mail: hauptversammlung.deutschland@verallia.com
Internet: http://www.de.verallia.com
ISIN: DE0006851603
WKN: 685160
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
670585 2018-03-29
(END) Dow Jones Newswires
March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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