Anzeige
Mehr »
Freitag, 13.02.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Die Kommerzialisierung der räumlichen Intelligenz in Billionen-Märkten beginnt jetzt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
123 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Insolvenzverfahren für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften eröffnet - Insolvenzverwalter bestätigt - Anleger können nun ihre Forderungen anmelden -Im Zuge der Sicherung von Vermögenswerten erste Zahlungseingänge aus der Schweiz bewirkt

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-07-24 / 14:10 
 
*Pressemitteilung* 
 
*Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé* 
*Insolvenzverwalter der* *P&R Container Vertriebs- und* 
*Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und 
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, 
Grünwald* 
 
*Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke* 
*Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald* 
 
*Insolvenzverfahren für die insolventen deutschen* 
*P&R Gesellschaften eröffnet - Insolvenzverwalter bestätigt* 
 
*Im Zuge der Sicherung von Vermögenswerten erste * 
*Zahlungseingänge aus der Schweiz bewirkt* 
 
*Anleger können nun ihre Forderungen anmelden - * 
*Hinweise der Insolvenzverwalter dazu* 
 
*München, 24. Juli 2018. *Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. 
Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R 
Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. 
Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFF?? Rechtsanwälte 
Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den 
jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig. 
Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 
Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften 
anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die 
ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) finden am 
17. und 18. Oktober 2018 statt. Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle 
reserviert, um möglichst vielen interessierten Gläubigern die Teilnahme zu 
ermöglichen. Das Gericht bestätigte zudem die bestehenden 
Gläubigerausschüsse und erweiterte diese angesichts der Größe und 
Komplexität der Insolvenzverfahren um jeweils zwei Mitglieder. Diese 
bestehen nun aus sieben bzw. fünf Mitgliedern und vertreten die Interessen 
aller Gläubiger. In den Ausschüssen sind Anlegeranwälte ebenso vertreten wie 
Großgläubiger und Vertreter der Kleingläubiger- und 
Arbeitnehmerinteressen. Zudem wurde nunmehr auch ein unabhängiges Mitglied 
bestellt, das über eine langjährige Erfahrung in Insolvenzsachen verfügt. 
 
*Verträge über nicht-existente Container * 
 
In ihrem nun bei Gericht zur Insolvenzeröffnung eingereichten Gutachten 
bestätigten die Insolvenzverwalter die bislang veröffentlichten 
Erkenntnisse. Demnach hat die Auswertung der vorinsolvenzlich nicht 
miteinander vernetzten Datensysteme in Deutschland und der Schweiz ergeben, 
dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger 
verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten 
Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, da 
diese an die Anleger verkauft wurden, beläuft sich die tatsächlich 
verwaltete Containerflotte auf rund 618.000 Stück. Die Fehlmenge besteht 
bereits seit Jahren und hat sich - so die heutigen Erkenntnisse - seit dem 
Jahr 2007 immer weiter vergrößert. 
 
"Dass heute so viele Container fehlen, bedeutet nicht, dass diese früher 
vorhanden waren und dann verloren gingen. Tatsächlich zeigen die vorläufigen 
Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften 
offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container 
geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht 
angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu 
genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen 
gegenüber Altanlegern zu begleichen. Da erhebliche Zahlungen für Container 
geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur 
Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu 
reduzieren. Vielmehr vergrößerte sich der Fehlbestand seit dem Jahr 
2007 kontinuierlich", so Dr. Jaffé. 
 
*Ziel: Minimierung der Schäden der Gläubiger* 
 
Jetzt geht es vor allem darum, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu 
verwerten, denn nur hierdurch lassen sich die Schäden der Anleger 
minimieren. "Wir haben in den letzten vier Monaten insbesondere die 
Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den 
Leasinggesellschaften und den Endkunden stabilisieren und Vertrauen aufbauen 
können, was angesichts der äußerst schwierigen Ausgangslage einen 
erheblichen Erfolg darstellt. Derzeit wird das weiterhin stabil laufende 
Vermietungsgeschäft fortgeführt. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten 
und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen 
Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Es geht uns darum bestmögliche 
Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Wir möchten nicht, dass Dritte die 
Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Gläubiger Geschäfte zu machen. 
Hierdurch würden die Anleger nur weiter geschädigt", erläutert Dr. Jaffé. 
 
Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen werden die 
laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container-Vermietung an Leasing- 
und Transportgesellschaften ausschließlich in der Schweizer 
Gesellschaft erzielt. Diese verfügte jedoch - ebenso wie die deutschen 
Gesellschaften - bei Insolvenzantragstellung über nahezu keine Liquidität 
mehr, was auch der Grund für die Insolvenzanträge der deutschen 
Gesellschaften war. Die Liquidität war durch die letzten Zahlungen an 
Anleger im Februar und März fast vollständig aufgebraucht worden. Durch die 
jetzt erreichten und weitere geplante Sicherungs- und 
Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der 
Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der 
Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich 
allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute 
kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt 
werden. 
 
Hierbei wurden weitere Fortschritte erzielt: So ist es gelungen, eine erste 
Auszahlung der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft auf die Anderkonten der 
Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften zu bewirken. 
 
Die Insolvenzverwalter machen auch weiter deutlich, dass eine Verwertung und 
Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen 
Insolvenzverfahren rechtlich wie faktisch ausgeschlossen ist. "Nur durch 
eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für 
die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Eine Verwertung der 
Container durch die Anleger selbst ist nicht möglich und wirtschaftlich 
sinnlos." 
 
Eine Verwertung durch die Anleger ist losgelöst davon auch deshalb 
unmöglich, weil diese kein Eigentum erworben haben: Die wirksame 
Übereignung von Gegenständen setzt nämlich voraus, dass der zu 
übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet ist, dass ein Dritter schon an 
Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand 
identifizieren kann (sog. "Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz"). Dies 
ist vorliegend mit den mit den Anlegern getroffenen Vereinbarungen nicht 
möglich, denn diese enthalten keine Bezugnahme auf konkrete Container. Die 
bloße Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten 
Containertyps genügt nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen 
gemeint waren. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer 
rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt. Auch in den wenigen 
Fällen, in denen die Anleger nach Vertragsschluss Zertifikate erhalten 
haben, ändert sich an diesem Ergebnis nichts. 
 
"Dies ist jedoch kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger", betonen 
die Insolvenzverwalter, "denn sie werden über die auf ihre 
Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten 
Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich 
sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten 
Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger 
wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. Die 
Anleger haben durchweg verstanden, dass es keine Alternative zu einer 
koordinierten Verwertung gibt und lassen sich nicht verunsichern. Wir wissen 
aus unzähligen Gesprächen, die wir mit Anlegern und deren Anwälten geführt 
haben, dass die große Mehrheit der Anleger mit der gewählten 
Vorgehensweise einverstanden ist und auf die Verwertung durch die 
Insolvenzverwalter vertraut, die ja bereits erste Erfolge gezeigt hat. 
Hierfür bedanken wir uns bei den Anlegern." 
 
"Die Zahl der Anleger und Anwälte, die die Reedereien, die 
Leasinggesellschaften oder die Schweizer P&R-Gesellschaft ansprechen und 
dort Informationen über vermeintlich "ihre" Container oder direkte Zahlungen 
an sich verlangen, ist sehr klein. Es ist allen klar, dass keine dieser 
Firmen direkte Zahlungen an Anleger leisten wird. Allerdings besteht die 
Gefahr, dass Anleger durch solche Aktionen einen erheblichen Schaden 
verursachen. Denn die Geschäftspartner der Schweizer Gesellschaft haben mit 
den Vorkommnissen der Vergangenheit nichts zu tun und möchten das auch gar 
nicht. Wenn sie die Container nicht ungestört nutzen können, kann es 
passieren, dass sie P&R Container insgesamt außer Dienst stellen. Dann 
werden die Container auf einen Schlag zu einer Last und könnten zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 24, 2018 08:10 ET (12:10 GMT)

© 2018 Dow Jones News
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau in dieses neue Marktbild passen: solide, günstig bewertet und mit attraktiver Dividende. Werte, die nicht nur laufende Erträge liefern, sondern auch bei Marktkorrekturen Sicherheit bieten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Value-Zug 2026 endgültig abfährt!

Dieses exklusive PDF ist nur für kurze Zeit gratis verfügbar.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.