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DGAP-HV: UNIWHEELS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: UNIWHEELS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Bad Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: UNIWHEELS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
UNIWHEELS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Bad 
Dürkheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
UNIWHEELS AG Bad Dürkheim ISIN DE000A13STW4 // WKN A13STW Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, 29. Mai 2018, um 
10:00 Uhr (MESZ) im Hotel Mercure, Kurbrunnenstraße 30-32, 67098 Bad 
Dürkheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der UNIWHEELS AG, des zusammengefassten 
   Konzernlageberichts und Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein 
   und dort näher erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu 
   diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der UNIWHEELS AG 
   aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 43.971.418,92 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   _Gewinnverwendungsvorschlag_ 
   Ausschüttung einer Dividende von  EUR 
   EUR 0,04 je                       496.000,0 
   dividendenberechtigter Stückaktie 0 
   Vortrag auf neue Rechnung         EUR 
                                     43.475.41 
                                     8,92 
   *Bilanzgewinn*                    *EUR 
                                     43.971.41 
                                     8,92* 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. 
   Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien 
   halten, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,04 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge 
   für die Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   UNIWHEELS AG für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands der UNIWHEELS AG für diesen Zeitraum 
   zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der UNIWHEELS AG für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIWHEELS AG für diesen 
   Zeitraum zu entlasten. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung* 
 
   Die Firma der Gesellschaft soll geändert und die Satzung der Gesellschaft 
   entsprechend neu gefasst werden. Die Umfirmierung stellt einen weiteren 
   Schritt der mit Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
   vom 5. Dezember 2017 verfolgten Integration der UNIWHEELS AG in die 
   Superior-Gruppe dar. Die angestrebte Integration soll damit auch in der 
   Außenwahrnehmung gestärkt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: 
 
   Die Firma der Gesellschaft wird in Superior Industries Europe AG 
   geändert. § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '(1) Die Gesellschaft ist eine 
        Aktiengesellschaft und führt die Firma 
 
        Superior Industries Europe AG.' 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung 
angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ist der Anmeldung zum Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ein in Textform und in 
deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch ein in- oder ausländisches depotführendes Institut 
(Berechtigungsnachweis) beizufügen. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung 
sind depotführende Institute in diesem Sinne auch in- oder ausländische 
Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der 
Hauptversammlung, also auf den *8. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ)*, beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen bis spätestens *22. Mai 2018, 
24:00 Uhr (MESZ)* unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 UNIWHEELS AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail-Adresse: 
 inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung 
teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben können, 
soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage 
des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. 
Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte 
zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts. 
 
*Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich 
in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
oder andere Personen ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer 
Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte_ 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern 
durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung 
ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut 
noch eine Aktionärsvereinigung, eine sonstige Kreditinstituten gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder ein Kreditinstituten gemäß § 135 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen zur 
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird und die Vollmacht auch sonst nicht 
in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fällt. Die Vollmacht ist entweder 
gegenüber der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse 
 
 UNIWHEELS AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail-Adresse: 
 inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für 
den Widerruf. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so 
bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, eine 
sonstige Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person 
oder ein Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen bevollmächtigt wird und die Vollmacht 
auch sonst nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fällt. 
 
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular 
verwendet werden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht ausstellen. Ein Vollmachtsformular ist im Internet unter 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zu finden. Auch während der Hauptversammlung werden Vollmachtsformulare 
bereitgehalten. Vollmachten können aber auch in sonstiger formgerechter Weise 
erteilt werden. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung 
oder des Widerrufs der Vollmacht unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermitteln: 
 
 UNIWHEELS AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail-Adresse: 
 inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. 
 
Werden Vollmachten an Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen oder sonstige 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
Kreditinstituten gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen erteilt, 
wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die 
Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Gegebenenfalls verlangen die 
vorstehenden Vertreter aber eine besondere Form der Vollmacht, da diese 
Vertreter gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
_Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft_ 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft als 
Stimmrechtvertreter benannte Personen nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den 
Abstimmungen vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht 
sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche 
und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
und zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Sie stehen nur für die 
Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung, zu denen es mit 
dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 
Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich 
gemacht werden. 
 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des 
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl 
dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer 
Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Weisung zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können in Textform unter Verwendung des hierfür auf den 
Eintrittskarten vorgesehenen und im Internet unter 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen 
Vollmachts- und Weisungsformulars oder in sonstiger formgerechter Weise erteilt 
werden. 
 
Bereits vor der Hauptversammlung in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen aus 
organisatorischen Gründen bis spätestens *28. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)*, bei 
der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse 
 
 UNIWHEELS AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail-Adresse: 
 inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
eingegangen sein. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, am Tag der 
Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
Textform zu erteilen, zu ändern oder zu widerrufen. 
 
Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte Person an der 
Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird von einer zuvor erteilten Vollmacht 
an die von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannten Personen kein 
Gebrauch gemacht. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die 
nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im 
Internet unter 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
*Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. 
Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es 
kann wie folgt adressiert werden: 
 
 UNIWHEELS AG 
 Vorstand 
 Gustav-Kirchhoff-Str. 10 
 67098 Bad Dürkheim 
 
Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; 
der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit *Freitag, 4. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)*. Die betreffenden Aktionäre haben 
gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
des Vorstands über das Verlangen halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter 
der Internetadresse 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
Weitergehende Erläuterungen zur Ergänzung der Tagesordnung finden sich auf der 
Internetseite: 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre, die 
Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich 
an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
 UNIWHEELS AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 298 
 E-Mail-Adresse: antraege@linkmarketservices.de 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG zugänglich zu machende 
Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den 
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter einer der vorstehend 
angegebenen Adressen bis spätestens *14. Mai 2018 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen 
ist. 
 
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen 
Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126 Abs. 
2 AktG etwa der Fall, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung 
in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder 
Beleidigungen enthält. 
 
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der 
Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen 
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
Für Wahlvorschläge eines Aktionärs gelten die vorstehenden Absätze 
einschließlich der Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und die 
Gesellschaft den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der 
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen 
angibt (§ 127 AktG). Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie 
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. 
unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder 
Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen 
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
Unternehmen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
§ 17 Abs. 4 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Der 
Versammlungsleiter ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung 
oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der 
Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder 
Fragerechts angemessen festzusetzen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen 
und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.uniwheels.com/uwag/de/startseite/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser 
Internetseite. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich zur Einsichtnahme aus. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
Gesellschaft eingeteilt in 12.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 
somit im Zeitpunkt der Einberufung 12.400.000 Stück. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
Bad Dürkheim, im April 2018 
 
*UNIWHEELS AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: UNIWHEELS AG 
             Gustav-Kirchhoff-Str. 10 
             67098 Bad Dürkheim 
             Deutschland 
E-Mail:      o.madsen@de.uniwheels.com 
Internet:    http://www.uniwheels.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
675971 2018-04-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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