DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-03 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit
laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag,
den 14.06.2018, um 11.00 Uhr, [im AXICA Kongress- und Tagungszentrum,
Sky Lobby/6. Obergeschoss, Pariser Platz 3, 10117 Berlin,]
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ordensmeisterstrasse
15-16, 10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben
Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse
zu fassen:
a) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof.
Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver
Olbrich, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
c) Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas
Haydn, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die [Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Berlin,] zu wählen.
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Mit Wirkung zum 08. August 2017 haben die Amtszeiten von
Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust und Herrn Prof. Dr. Ing. Radu
Popescu-Zeletin geendet. Auf Antrag der Gesellschaft wurden
Herr Prof. Dr. Walter L. Rust und Herr Prof. Dr. Ing. Radu
Popescu-Zeletin mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 08. September 2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrates
bestellt. Die Amtszeit von Herrn Joachim Schwarzer endet mit
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Der Aufsichtsrat
schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
vom 14. Juni 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herr Prof. Dr. Walter Rust, Rechtsanwalt und Notar, Mock
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, wohnhaft in Berlin,
b) Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Radu Popescu-Zeletin,
Geschäftsführer Icam GmbH, wohnhaft in Berlin
c) Herr Joachim Schwarzer, Geschäftsführer JKS Consulting
Berlin, GmbH, wohnhaft in Berlin.
Herr Prof. Dr. Walter Rust ist neben seiner derzeitigen
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien, Vorsitzender des Aufsichtsrates der
SHF Communication Technologies AG, Berlin, Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Fiagon AG Medical Technologies,
Hennigsdorf sowie Mitglied des Aufsichtsrates der provitro AG
und Charité Research Organisation GmbH. Darüber hinaus
begleitet er kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren.
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Radu Popescu-Zeletin ist neben
seiner derzeitigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien, Mitglied des
Verwaltungsrates der OpenLimit Holding AG. Darüber hinaus
begleitet er kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Joachim Schwarzer begleitet kein weiteres Amt in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die vorgeschlagenen
Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien oder einem wesentlich an TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien beteiligten Aktionär,
deren Offenlegung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
*Lebenslauf der vorgeschlagenen Aufsichtsräte*
1. Herr Prof. Dr. Walter Rust,
Studium der Rechts- und Politikwissenschaften
an den Universitäten Freiburg im Breisgau,
Genf und Washington D.C., seit 1990
Rechtsanwalt in Berlin und Attorney-at-Law
(New York); seit 1997 Notar, Honorarprofessor
für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht
2. Herr Prof. Dr. Dr. Radu Popescu-Zeletin
Professor an der Technischen Universität
Berlin, ehemaliger Direktor des Fraunhofer
Institut für Offene Kommunikationssysteme
(FOKUS), Berlin. Mitglied der High Level
Expert Group of ENISA (European Information
and Security Agency). Gründer mehrerer
Telekommunikationsunternehmen. CEO der ICAM
GmbH (smart cities/industrial internet).
3. Herr Joachim Schwarzer
Seit Sept. 2015, Geschäftsführer der JKS
Consulting Berlin GmbH, Berlin,
Unternehmensberatung, Politikberatung,
2006-Aug. 2015 Deutscher Exekutivdirektor der
European Bank for Reconstruction and
Development (EBRD), London, 2000-2005
Vorstandsmitglied (COO - Chief Operating
Officer) der Informations- und
Telekommunikationsunternehmens TELES AG,
Berlin, ab Nov. 1998 Bundesministerium der
Finanzen, Berlin, 1996-1998 Leiter des Büros
des SPD-Parteivorsitzenden und Leiter des
Planungsstabes, Bonn und Berlin, 1991-1995
Leiter der Vertretung des Saarlandes beim
Bund, Bonn, 1986-1991 persönlicher Referent
des Finanzpolitischen Sprechers und
Stellvertretenden Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion, Bonn, 1985 Diplomat
an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der
Europäischen Union, Brüssel, 1980-1986
Referent im Bundesministerium für Wirtschaft,
Bonn
*Weitere Angaben zur Einberufung*
A. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG) teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt
ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 23.304.676.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien.
B. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
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DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-
Hauptversammlung, d. h. am *24.05.2018, 00:00 Uhr*
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
bis zum *07.06.2018, 24:00 Uhr*, bei der nachfolgend
genannten empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage
eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung
angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHAV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der
vorgenannten Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform
erstellten Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts in
deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis zum
*07.06.2018, 24:00 Uhr,* zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
C. *Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in
diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß
anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen
(vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter
Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte
zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die
per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens *13.06.2018, 24:00
Uhr*, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem
sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die
Briefwahl schließt eine Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt
als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn
Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu
eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten
Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können.
Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge
entgegengenommen werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende
Adresse:
TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
D. *Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.
V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder
Vereinigung (unter letztere fallen insbesondere
Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Vereinigung können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung
ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein
Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite
der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch
jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und
dieses ist außerdem im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der
Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach
Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft
als Stimmrechtsvertreter benannte Personen
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht
werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit
ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt
wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die
Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für
unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens am *13.06.2018*,
*24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden
Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die
Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu
bevollmächtigen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung
des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und
den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen
nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die
elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
E. *Rechte der Aktionäre*
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122
Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am
*14.05.2018, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
TELES
Aktiengesells oder Ordensmeisterstr.
chaft 15-16
Informationst 12099 Berlin
echnologien
Vorstand
Postfach
110760
10837 Berlin.
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach
Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis
reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden
Kreditinstituts aus.
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May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht
werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft
im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die
Internetadresse
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG*
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne
dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung,
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1
AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung,
die allerdings für Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß
§ 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h.
spätestens bis zum *30.05.2017, 24:00 Uhr,* der Gesellschaft
an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur
Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG
erfüllt sind.
3. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in den
TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
F. *Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im
Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus.
A. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien verarbeitet
personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der
Eintrittskarte auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für
deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir,
nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die
Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Für die Verarbeitung ist die TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien die verantwortliche Stelle im Sinne des Art.
4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Der Dienstleister der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien - Link Market Services GmbH, Landshuter
Allee 10, 80367 München - welcher zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien im Rahmen einer schriftlich vereinbarten
Auftragsdatenvereinbarung.
Die Aktionäre haben gegenüber der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien hinsichtlich der sie betreffenden
personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder
Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen
die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung.
Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der TELES
Aktiengesellschaft Informationstechnologien unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Fax: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer
Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung)
über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu
beschweren.
Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
unter:
Ronny Lutz - Datenschutzbeauftragter
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Fax: +49 (30) 39928-226
E-Mail: dsb@teles.com
Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Berlin, im Mai 2018
*- TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien -*
_Der Vorstand_
2018-05-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ordensmeisterstraße 15-16
12099 Berlin
Deutschland
E-Mail: r.lutz@teles.com
Internet: http://www.teles.com/teles.html
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
682245 2018-05-03
(END) Dow Jones Newswires
May 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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