Psychische Erkrankungen, die auf Stress zurückzuführen sind, sind keine Berufskrankheiten. Dies hat das Landessozialgericht Bayern entschieden. Laut dem Gericht sei nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Entscheidend sei, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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